Mit allen Sinnen wohnen
15. Dezember 2016

Tür zu!!!

Tür zu und jetzt?

Was tun bei zugeschlagener Tür?

Tür zu und jetzt?

Tür zu!!!

Peng, und schon ist es passiert…..die Tür ist zu und man steht draußen! Und drinnen steht der Topf auf dem Herd oder läuft das Badewasser.

Nun ist guter Rat teuer, im wahrsten Sinne des Wortes. Denn was macht man in seiner Hilflosigkeit; man ruft den Notdienst. Und da fängt das Drama erst richtig an…..

Dabei heißt es gerade jetzt einen kühlen Kopf zu bewahren und den richtigen Retter zu finden, denn unseriöse Schlüsseldienste nutzen Ihre Not schamlos aus. Wer hat nicht schon die haarsträubenden Geschichten über Wucherpreise gehört? Da werden Türen gewaltsam aufgebrochen, obwohl sie nur ins Schloss gefallen sind und Preise weit über den üblichen Konditionen verlangt. Hüten Sie sich besser von den AAA und 0900-Notruf-Nummern!

Das sagt die Rechtsprechung

Dabei hat der Gesetzgeber eigentlich klare Vorstellungen von dem, was rechtens ist: „Wenn ein Schlüsseldienst einem ausgeschlossenen Kunden eine überflüssige und kostenintensive Maßnahme wie das Herausbohren des Türzylinders und den Austausch davon vor Ort als einzige Möglichkeit aufschwatzt und der Kunde im Eifer des Gefechts und zwischen Tür und Angel zustimmt, dann fällt das unter ‚Ausnutzung einer Zwangslage‘ und ist im Zweifelsfall auch vor Gericht anfechtbar.“ Quelle: Verbraucherschutz.de

Seien Sie bereit!

Darum lassen Sie es gar nicht so weit kommen. Bereiten Sie sich einfach vor! Am einfachsten ist es, beim Lieblingsnachbarn einen Zweitschlüssel zu deponieren. Oder suchen Sie sich jetzt schon ein oder zwei örtliche Schlüsseldienste raus. Im besten Fall sprechen Sie vor Ort mit den Anbietern und klären alle Fragen ab, wie z.B. Preise, Notdienstzeiten und -zuschläge, usw. Dann notieren Sie sich die Namen und Nummern auf einem Zettel (und im Handy). Diesen Zettel legen Sie z.B. unter Ihre Fußmatte, kleben ihn unter die Briefkastenklappe oder legen ihn an einen anderen leicht zugänglichen Platz im Treppenhaus oder Keller.

Aber auch bei diesen Anbieter sollten Sie im Notfall am Telefon den Festpreis nochmal bestätigen lassen. Eine Tür zu öffnen, die nur zugefallen ist, dauert in der Regel keine Minute und kostet im Schnitt zwischen 75 und 100 Euro, inklusive An- und Abfahrt. In der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen muss man mit mindestens 50 Euro Zuschlag rechnen. Ein Zuschlag von 100 % außerhalb der normalen Geschäftszeiten ist jedoch unzulässig, wie das Landgericht Bremen geurteilt hat (Az.: 1O725/96).

Bildquelle: 123rf (quintanilla)

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